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Der Notar ist wie ein Richter: unparteiisch und unbestechlich. Im Gegensatz zu den Richtern der streitigen Gerichtsbarkeit muss der Notar keine Urteile sprechen. Der Notar soll als Teil der sogenannten „vorsorgenden Rechtspflege“ den Bürgern vielmehr streitige Gerichtsverfahren ersparen, und zwar durch Beratung, rechtssichere Gestaltung und unzweideutige Niederlegung der Erklärungen der Beteiligten in der notariellen Urkunde. Das erspart Streitigkeiten und Kosten.
Die Erstellung dieser „öffentlichen Urkunde“ als Ergebnis seiner hoheitlichen Amtstätigkeit unterscheidet den Notar von anderen Berufsgruppen, wie z. B. Rechtsanwälten. Die öffentliche Urkunde hat eine uneingeschränkte Beweiskraft über die beurkundeten Tatsachen oder Willenserklärungen und ist DER Inbegriff für Rechtssicherheit.
Über alle Angelegenheiten, die dem Notar und seinen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, ist Verschwiegenheit gegenüber jedermann zu wahren.
Als Notare üben wir einen über Jahrhunderte bewährten Beruf aus. Im Zeitalter zunehmender Digitalisierung nehmen Notare eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Modern und zukunftsorientiert können Sie bei uns in einigen Rechtsgebieten bereits elektronische Urkunden errichten lassen. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen im Rechtsverkehr wie Notarsiegel und Unterschrift des Notars.
Dem Vertrauen, das der Rechtsverkehr Notaren entgegenbringt, möchten wir als Amtsträger auch persönlich gerecht werden: Mit sorgfältiger und engagierter Arbeitsweise, kompetenter Beratung und menschlichem Miteinander.
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Notare
Dr. Michael Reindl
Dr. Ulrich Feierlein
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Notare Dr. Reindl & Dr. Feierlein